Der Schultheiss war ab Mitte des 14. Jahrhunderts das Oberhaupt im Stande Solothurn. Er hatte den Vorsitz in den Räten, im Gericht und im Kriegsrat, und ihm war die Stadtwache unterstellt.
Geschichte
Die namentliche Einordnung der Solothurner Schultheissen (Stadtvorstehern) kann in drei zeitliche Perioden unterteilt werden:
Periode der Reichsvögte: Der Schultheiss wurde vom jeweiligen Reichsvasallen, dem regionalen Stellvertreter des deutschen Kaisers, eingesetzt. Bis zur Periode der Zähringer gibt es keine Überlieferung, unter den Zähringern (bis 1218) dann ist ein einziger Name bekannt: Albertus Causidicus, übers. Rechtsvertreter – er war im Schultheissen-Amt wie viele seiner Nachfolger auch Richter.
Periode der Reichs-Unmittelbarkeit: Der Schultheiss wurde ab 1218 vom Reich direkt eingesetzt. Die Überlieferung ist lückenhaft, bis 1252 sind nur die Vornamen der Schultheissen überliefert, die Zuweisung zu Familien erfolgte später und ist unsicher.
Mit Hugo von Buchegg, nachfolgend ebenfalls Schultheiss, trat eine Änderung ein: Kaiser Heinrich VII. ernannte ihn 1313 aufgrund seiner Kriegs-Verdienste für das Reich zum Reichsvasallen und verpfändete ihm und seinen Nachfahren das Schultheissen-Amt, in das sie auch Dritte einsetzen durften. Es wurde also hier vorübergehend wieder eine Art Reichsvogt zwischengeschaltet:
Periode der von der Bürgerschaft gewählten Schultheissen: Das Schultheissen-Wahlrecht ging dann ab circa 1344 durch Erbgang an die Stadt-Bürgerschaft über.
Die Amtszeit dauerte von 1451 bis 1644 zwei Jahre, ab 1644 ein Jahr. Nach Beendigung der Amtszeit wurde der abtretende Schultheiss Altschultheiss und damit Stellvertreter des Schultheissen. Häufig besetzte dieselbe Person über längere Zeit abwechselnd das Amt des Schultheissen und des Altschultheissen. Verstarb ein Schultheiss im Amt, übernahm bis 1652 der Altschultheiss die Geschäfte bis zum Ende der Amtszeit; ab 1652 wurde sofort ein neuer Schultheiss gewählt. Das Amtsjahr begann bis 1797 am 24. Juni (St. Johann Baptist), ab 1803 am 1. Januar. Mit dem Einfall der Franzosen am 2. März 1798 wurde das Amt vorübergehend aufgehoben, mit der Mediation 1803 aber wieder eingeführt, am Ende der Restauration 1831 dann endgültig abgeschafft.
Liste der Schultheissen
Die Liste stützt sich auf das Historisch-biographische Lexikon der Schweiz und für den Zeitraum 1325–1500 auf die Liste von Sigrist im Anhang des Artikels Grans (1954). Die Schreibweise der Namen richtet sich nach dem Historischen Lexikon der Schweiz, soweit sie dort zu finden sind. Die Jahresangaben beziehen sich bis zum Ende des 18. Jahrhunderts auf das Amtsjahr, 1327/28 z. B. meint den Zeitraum vom 24. Juni 1327 bis zum 24. Juni 1328, 1465/67 meint die zweijährige Amtszeit vom 24. Juni 1465 bis zum 24. Juni 1467. Massgebend für die geraden oder ungeraden Jahre ab 1644 ist das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt (1764/65 = gerades Jahr, 1765/66 = ungerades Jahr).
Literatur
- Franz Haffner: Der klein Solothurner allgemeine Schaw-Platz … Zweyter Theyl: begreifft in sich ein kurtze Beschreibung der Statt Solothurn. Solothurn 1666, S. 53–55 [815–817 bei e-rara], doi:10.3931/e-rara-25562.
- Historisch-Biographisches Lexikon der Schweiz (HBLS). Bd. 6: Saint Gelin – Tingry. Neuenburg 1931. Artikel Solothurn. III: Geschichte. 4: Die Schultheissen. S. 423–424.
- Hans Sigrist: Solothurnische Biographien. Dietschi, Olten 1951. Enthält Biografien der Schultheissen Daniel Babenberg, Ulrich und Urs Byso, Conrad Vogt, Niklaus von Wengi d. Ae., Henmann Hagen sowie von Stadtschreiber Hans vom Stall.
- Hans Sigrist: Die Grans von Solothurn. Anhang: Liste der solothurnischen Schultheissen von 1325–1500. In: Jahrbuch für solothurnische Geschichte. Band 27, 1954, S. 133–136, doi:10.5169/seals-323868.
Einzelnachweise


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