Die Ehrenbürgerwürde ist die höchste Auszeichnung, die die Stadt Bad Reichenhall zu vergeben hat. Geehrt werden damit Persönlichkeiten, die sich bleibende höchste Verdienste um das Ansehen und das Allgemeinwohl der Stadt Bad Reichenhall erworben haben. Rechtsgrundlage für die Verleihung ist seit dem 18. April 2001 das Ehrungsstatut der Stadt Bad Reichenhall vom 28.03.2001. Das Privileg der Freifahrten im Linienverkehr der Stadtwerke und im städtischen Berglift, wie es sich in der Satzung vom 28. Juni 1962 fand, enthält die aktuelle nicht mehr.
Seit 1848 wurden folgende Personen zu Ehrenbürgern ernannt. Die während der Zeit des Nationalsozialismus an Paul von Hindenburg, Adolf Hitler, Franz Ritter von Epp, Ernst Röhm und Adolf Wagner verliehenen Ehrenbürgerschaften wurden am 4. Januar 1946 bzw. 10. Juli 1947 wieder aberkannt.
Die Auflistung erfolgt chronologisch nach Datum der Zuerkennung.
Die Ehrenbürger der Stadt Bad Reichenhall
Aberkannte Ehrenbürgerschaften
- Paul von Hindenburg (* 2. Oktober 1847 in Posen; † 2. August 1934 auf Gut Neudeck)
- Reichspräsident
- Verleihung am 31. März 1933, aberkannt 4. Januar 1946
- Adolf Hitler (* 20. April 1889 in Braunau am Inn; † 30. April 1945 in Berlin)
- Reichskanzler
- Verleihung am 31. März 1933, aberkannt 4. Januar 1946
- Franz Ritter von Epp (* 16. Oktober 1868 in München; † 31. Januar 1947 ebd.)
- Reichsstatthalter in Bayern
- Verleihung am 31. März 1933, aberkannt 4. Januar 1946
- Ernst Röhm (* 28. November 1887 in München; † 1. Juli 1934 in München)
- Reichsminister und Stabschef
- Verleihung am 24. August 1933, aberkannt 10. Juli 1947
- Adolf Wagner (* 1. Oktober 1890 in Algringen, Lothringen; † 12. April 1944 in Bad Reichenhall)
- Staatsminister
- Verleihung am 9. März 1934, aberkannt 4. Januar 1946
Literatur
- Karlheinz Spielmann: Ehrenbürger und Ehrungen in der Bundesrepublik. 1965
Einzelnachweise


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